Bestimmung · 1 Entscheide

Art. 2 lit. a NHG

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Entscheide zu Art. 2 lit. a NHG

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  1. BGer 1C_317/202215.03.2024 · Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung muss bei standortgebundenen Vorhaben mit Auswirkungen auf nationale Schutzobjekte (hier: Amphibienlaichgebiet SG21) bestmögliche Schutzmassnahmen vorsehen; Ersatzmassnahmen sind nur zulässig, wenn sie die Beeinträchtigung kompensieren und das Schutzziel nicht unterschritten wird.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.