Entscheide zu Art. 2 BauG (BE)
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer BE 100 2024 360Eine im Grundbuch eingetragene bauhindernde Dienstbarkeit (Baubeschränkung) ist im Baubewilligungsverfahren unbeachtlich, sofern sie keine öffentlich-rechtliche Relevanz aufweist. Ästhetikvorschriften dürfen die nach der Zonenordnung zulässigen Gebäudedimensionen nicht wesentlich einschränken, wenn keine überwiegenden öffentlichen…
- VGer BE 100 2022 339Die Erweiterung eines Gastgewerbebetriebs in einer projektbezogenen beschränkten Bauzone (Teilzonenplan Touristische Infrastruktur) ist zonenkonform, wenn sie sich im Rahmen der zulässigen Volumenerweiterung von 40 % hält und das geplante Beherbergungsangebot — auch wenn es kleinere Zimmer statt klassischem Massenlager umfasst —…
- VGer BE 100 2020 238Für Anlagen im Gewässerraum, die nicht standortgebunden sind, besteht nach Art. 41c Abs. 2 GSchV lediglich ein verfassungsrechtlicher Bestandesschutz (Bestand, Weiternutzung, Unterhalt); Erweiterungen sind ausgeschlossen, da ein analoger Rückgriff auf Art. 24c Abs. 2 RPG mangels gesetzlicher Grundlage im GSchG nicht zulässig ist.…
- VGer BE 100 2018 246Die abfallrechtliche Betriebsbewilligung kann nicht über den Rahmen der Baubewilligung hinausgehen; die im Lärmgutachten als Grundlage der Baubewilligung genannten Betriebsparameter (40'000 t Bauabfälle, 20 Brechtage pro Jahr) sind Bestandteil der Baubewilligung, auch wenn sie darin nicht ausdrücklich als Auflage festgehalten wurden.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.