Entscheide zu Art. 2 Abs. 4 StrR Oberägeri
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- VGer ZG V 2019 109Art. 62 Abs. 2 BO Oberägeri (Gemeinde Zug) ordnet die sinngemässe Anwendung der Strassenabstandsvorschriften für Gemeindestrassen auch gegenüber Privatstrassen an; ein Kelleranbau als Gebäude hat daher gemäss § 17 Abs. 1 lit. b GSW einen Mindestabstand von 4 m zur Privatstrasse einzuhalten, und bei Erteilung einer Ausnahmebewilligung…
- VGer ZG V 2019 110Art. 62 Abs. 2 BO Oberägeri unterstellt Bauten und Anlagen gegenüber Privatstrassen den gleichen Strassenabstandsvorschriften wie gegenüber Gemeindestrassen (§ 17 GSW); ein vollständig unterirdischer Kelleranbau ist als Gebäude zu qualifizieren und hat den Mindestabstand von 4 m einzuhalten, weshalb ein Baugesuch mit einem Abstand von…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.