Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 2 Abs. 2 lit. b BewG

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Entscheide zu Art. 2 Abs. 2 lit. b BewG

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  1. VGer AG WBE.2019.33308.07.2020 · AbgewiesenDie Bewilligungsfähigkeit beim nachträglichen Verfahren nach Art. 25 Abs. 1bis BewG beurteilt sich grundsätzlich nach den Verhältnissen im Erwerbszeitpunkt. Wer gegenüber dem Grundbuchamt wissentlich falsche Angaben zur beabsichtigten Nutzung gemacht hat und damit das BewG zu umgehen versuchte, kann sich auf veränderte Verhältnisse –…
  2. BRG ZH BRGE I Nr. 0050/201611.03.2016 · GutgeheissenDie Pflicht zur Überprüfung der Einhaltung einer Auflage zum Bewilligungsgesetz (BewG) liegt kraft Art. 11 Abs. 5 BewV ausschliesslich bei der Bewilligungsbehörde; eine Delegation dieser Kontrollaufgabe an den Gemeinderat ist mangels gesetzlicher Grundlage unzulässig.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.