Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 2 Abs. 2 BSN

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 2 Abs. 2 BSN

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BRG ZH BRGE IV Nr. 0080/202011.06.2020 · GutgeheissenEine Nutzungsänderung von Gewerberaum zu kirchlichem Versammlungsraum erfordert keine automatische Anpassung an Brandschutzvorschriften; vielmehr ist eine einzelfallbezogene Prüfung der Brandgefahr und Verhältnismässigkeit notwendig.
  2. BRG ZH BRGE I Nr. 0187/201814.12.2018 · AbgewiesenEine Nutzungsänderung von einer Appartementnutzung zu einem Hotel gilt als wesentliche Nutzungsänderung im Sinne von Art. 2 Abs. 2 BSN, wenn sie ein höheres feuerpolizeiliches Risiko bewirkt, und erfordert eine verhältnismässige Anpassung an die Brandschutzvorschriften.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.