Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 2 Abs. 2 AuG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an.

Entscheide
1
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
100 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu Art. 2 Abs. 2 AuG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer ZH VB.2018.0027829.11.2018 · Teilweise gutgeheissenEine Ausgrenzung auf das Gesamtgebiet eines Kantons zur Verhinderung von Betäubungsmitteldelikten ist unverhältnismässig, wenn der Betroffene die Delikte nur auf dem Gebiet einer Stadt begangen hat; auch EU-Bürger können Adressaten einer Ausgrenzungsverfügung nach AuG sein.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.