Entscheide zu Art. 2 Abs. 1 lit. a NISV
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- BRG ZH BRGE I Nr. 0177/2018Die Baubewilligung für eine Mobilfunk-Antennenanlage ist teilweise gutzuheissen, wenn zwar die Grenzwerte der NISV am Ort mit empfindlicher Nutzung (OMEN) eingehalten werden, aber die OKA-Auflage nicht korrekt festgesetzt wurde; insoweit ist das Dispositiv anzupassen.
- BRG ZH BRGE I Nr. 0195/2017Die Baubewilligung für eine Mobilfunk-Antennenanlage ist abzuweisen, wenn die strahlenschutzrechtlichen Anforderungen der NISV bezüglich der OKA-Werte und der vorsorglichen Emissionsbegrenzung an Orten mit empfindlicher Nutzung eingehalten sind.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.