Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 2 Abs. 1 lit. a NISV

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu Art. 2 Abs. 1 lit. a NISV

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BRG ZH BRGE I Nr. 0177/201830.11.2018 · Teilweise gutgeheissenDie Baubewilligung für eine Mobilfunk-Antennenanlage ist teilweise gutzuheissen, wenn zwar die Grenzwerte der NISV am Ort mit empfindlicher Nutzung (OMEN) eingehalten werden, aber die OKA-Auflage nicht korrekt festgesetzt wurde; insoweit ist das Dispositiv anzupassen.
  2. BRG ZH BRGE I Nr. 0195/201715.12.2017 · AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunk-Antennenanlage ist abzuweisen, wenn die strahlenschutzrechtlichen Anforderungen der NISV bezüglich der OKA-Werte und der vorsorglichen Emissionsbegrenzung an Orten mit empfindlicher Nutzung eingehalten sind.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.