Entscheide zu Art. 2 Abs. 1 AIG
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- VGer ZH VB.2026.00085Eine Abmeldeerklärung nach Art. 61 Abs. 1 lit. a AIG kann auch bei einer Aufenthaltsbewilligung wegen eines rechtserheblichen Irrtums (Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR) für ungültig erklärt werden, wenn die Konsequenzen ebenso weitreichend sind wie beim sofortigen Erlöschen einer Niederlassungsbewilligung. Vorausgesetzt ist, dass…
- VGer ZH VB.2025.00124Die Niederlassungsbewilligung erlischt nach Ablauf der behördlich gewährten Aufrechterhaltungsfrist von Gesetzes wegen automatisch; auf die Gründe der Verspätung kommt es nicht an. Ein persönlicher Härtefall kann nicht für eine bloss künftig drohende, derzeit nicht eingetretene Situation geltend gemacht werden.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.