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Art. 197 Ziff. 9 BV

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Entscheide zu Art. 197 Ziff. 9 BV

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  1. BGer 1C_471/201608.03.2017 · AbgewiesenDie Verlängerung einer Baubewilligung für Zweitwohnungen nach dem 1. Januar 2013 ist nichtig, wenn sich die rechtlichen Verhältnisse aufgrund der Annahme von Art. 75b BV und Art. 197 Ziff. 9 BV massgeblich verändert haben. Zudem ist eine Publikations- oder Mitteilungspflicht für Verlängerungsgesuche geboten, um das rechtliche Gehör der…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.