Entscheide zu Art. 197 ch. 9 al. 2 BV
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- BGer 1C_216/2017Die durch Art. 75b BV direkt anwendbare Beschränkung von Zweitwohnungen stellt keine enteignungsgleiche Eigentumsbeschränkung dar, wenn der Eigentümer eine wirtschaftlich zumutbare Nutzung (z. B. Hauptwohnungen oder touristische Nutzung) behält und keine krassen Ungleichheiten vorliegen.
- BGer 1C_439/2017Die Verlängerung von Baubewilligungen für Zweitwohnungen, die nach dem 31. Dezember 2012 erteilt und erst 2013 in Kraft getreten sind, ist nach Art. 25 Abs. 5 LRS unzulässig, wenn sie nicht auf der Verordnung vom 22. August 2012 basieren.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.