Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 194 Abs. 1 StG

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Entscheide zu Art. 194 Abs. 1 StG

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  1. VRK SG II/2-2024/1119.11.2024 · NichteintretenEin Grundeigentümer, der einen höheren amtlichen Verkehrswert allein im Hinblick auf ein künftiges Enteignungsverfahren anstrebt, hat kein schutzwürdiges Interesse an der Änderung der steuerlichen Schätzung, da die Enteignungsentschädigung in einem eigenständigen Verfahren mit unabhängigen Beweismitteln und anderem Stichtag bemessen…
  2. VRK SG I/1-2021/22 und 2321.10.2021 · AbgewiesenAusbildungskosten für ein Kind sind derjenigen Steuerperiode zuzuordnen, in welcher die Rechnung ausgestellt und die Zahlung geleistet wurde; eine Aufteilung auf spätere Perioden ist nicht zulässig, wenn das Schulgeld im Voraus und in einer einzigen Zahlung beglichen wurde.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.