Entscheide zu Art. 19 lit. b EntG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer BGE 147 II 201Art. 83 lit. w BGG ist zeitlich und sachlich anwendbar auf reine Enteignungsverfahren für den Betrieb von Starkstromanlagen, auch wenn nur die Entschädigungshöhe streitig ist. Die Frage nach dem Vergleichsmassstab für die adäquate Kausalität der Enteignung (Art. 19 lit. b EntG) ist von grundsätzlicher Bedeutung.
- BGer 1C_647/2019Bei der Enteignung von Überleitungsrechten für Hochspannungsleitungen ist der adäquate Kausalzusammenhang zwischen Enteignung und Wertminderung zu prüfen, wobei der Vergleich mit einer hypothetischen Leitungsführung auf der Nachbarparzelle massgeblich ist. Die Entschädigung bemisst sich nach der Differenzmethode, wobei nur die durch die…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.