Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 19 KV

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Entscheide zu Art. 19 KV

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  1. VGer BE 100 2021 24006.03.2023 · AbgewiesenDie Verweigerung einer Kundgebungsbewilligung wegen zu erwartender Nichteinhaltung der Maskentragpflicht ist verhältnismässig, wenn der Veranstalter keine griffigen Massnahmen zur Durchsetzung vorsieht. Der Schutz der öffentlichen Gesundheit überwiegt das Interesse an der Durchführung der Kundgebung.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.