Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 19 ff. VEMV

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Entscheide zu Art. 19 ff. VEMV

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  1. BGer 1C_261/202309.12.2024 · AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Industriezone ist rechtmässig, wenn die kantonale Vorinstanz die Zonenkonformität, das Ortsbild und die elektromagnetische Verträglichkeit korrekt prüft und keine krassen Verfahrensfehler vorliegen. Eine Interessenabwägung ist bei Mobilfunkanlagen innerhalb der Bauzone nicht erforderlich.
  2. BGer 1C_579/201718.07.2018 · AbgewiesenDie elektromagnetische Verträglichkeit von Mobilfunkanlagen wird grundsätzlich erst nach Inbetriebnahme geprüft, sofern kein konkretes Störungspotenzial mit schwerwiegenden Risiken besteht. Für den Schutz von Wildtieren (hier Mauersegler) vor nichtionisierender Strahlung gelten die Immissionsgrenzwerte der NISV nicht direkt, sofern…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.