Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 19 BV

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Entscheide zu Art. 19 BV

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  1. VGer ZH VB.2022.0054508.02.2023 · GutgeheissenArt. 19 BV gewährt einen verfassungsmässigen Anspruch auf einen zumutbaren Schulweg. Ein Schulweg von rund 1,6 km Länge und 117 m Höhenunterschied für eine 4.-Klässlerin ist weder hinsichtlich Länge noch Gefährlichkeit als unzumutbar zu beurteilen; die Schulpflege hat bei der Wahl der Massnahmen ein pflichtgemäss auszuübendes Ermessen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.