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Art. 19 Bst. b LEx

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Entscheide zu Art. 19 Bst. b LEx

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  1. BGer 1C_24/201709.06.2017 · AbgewiesenDie Entschädigung für eine Enteignung durch die Begründung einer Leitungsdienstbarkeit ist nach der Differenzmethode zu berechnen, wobei die Wertminderung der Restparzelle aufgrund der neuen Hochspannungsleitung zu berücksichtigen ist.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.