Entscheide zu Art. 18a RPG
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- BGer 1C_583/2018Dachfenster sind keine Solaranlagen im Sinne von Art. 18a RPG und unterliegen daher nicht dessen Regelungen. Die unterschiedliche Behandlung von Dachfenstern und Fotovoltaikanlagen ist sachlich gerechtfertigt und verstösst nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot (Art. 8 BV).
- BGer 1C_99/2017Die Identität einer Baute einschliesslich ihrer Umgebung muss bei Änderungen ausserhalb der Bauzone in den wesentlichen Zügen gewahrt bleiben (Art. 24c RPG i.V.m. Art. 42 RPV). Eine Solaranlage an einem Zaun, die das äussere Erscheinungsbild markant verändert, erfüllt diese Voraussetzung nicht, selbst unter Berücksichtigung der…
- BGer 1C_26/2016Solaranlagen auf Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung (ISOS mit Erhaltungsziel A) bedürfen einer Baubewilligung und dürfen das Denkmal nicht wesentlich beeinträchtigen (Art. 18a Abs. 3 RPG). Eine vollflächige Solaranlage kann das einheitliche Erscheinungsbild eines geschützten Quartiers wie des 'Stampagartens' in Chur (GR)…
- BGer 1C_179/2015Eine Solaranlage auf einem Dach innerhalb eines im ISOS mit Erhaltungsziel A verzeichneten Weilers kann die Baubewilligung verweigert werden, wenn sie das geschützte Ortsbild aufgrund von Grösse, Farbe und Material wesentlich beeinträchtigt (Art. 18a Abs. 3 RPG i.V.m. Art. 32b lit. b RPV).
- BGer 1C_345/2014Die Interessenabwägung nach Art. 24c RPG fällt zugunsten der Solaranlage aus, da die Wesensgleichheit des Bootshauses gewahrt bleibt und die Förderung erneuerbarer Energien als wichtiges öffentliches Interesse überwiegt. Gewässerschutzrechtliche Bedenken (Art. 41c GSchV) stehen nicht entgegen.
- BGer 1C_311/2012Die Interessenabwägung muss die Förderung von Solaranlagen (Art. 18a RPG) auch in Schutzzonen berücksichtigen, sofern keine absoluten Schranken entgegenstehen. Eine unvollständige Sachverhaltsabklärung zu materieller Rechtmässigkeit und Gleichbehandlung erfordert Rückweisung.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.