Entscheide zu Art. 18a EBG
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- BGer BGE 121 II 8Kantonale Schutzmassnahmen für Objekte auf Bahngrundstücken sind zulässig, sofern sie auf einer umfassenden Interessenabwägung beruhen und die Bahn in der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht unverhältnismässig einschränken.
- BGer BGE 117 IB 111Die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Bund und Kanton für die Bewilligung von Nutzungen auf Bahnareal ist im Anstandsverfahren nach Art. 40 lit. a EBG zu klären, sofern nicht der Inhalt der Pläne selbst angefochten wird.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.