Entscheide zu Art. 17 BauR
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- VGer SG B 2024/32Eine ungleiche Verteilung des Grenzabstands über mehrere Grundstücksgrenzen hinweg ist dann unzulässig, wenn sie zu einem interzonalen Nutzungstransfer führt, der in der Zonenordnung nicht vorgesehen ist. Die Baubewilligung ist aufzuheben, wenn die Grenzabstandsregelungen nicht eingehalten werden.
- BGer 1C_204/2023Das Bundesgericht schützt die Gemeindeautonomie bei der Auslegung kommunaler Bauregeln und hebt einen kantonalen Entscheid auf, der den Beurteilungsspielraum der Gemeinde bei der Interpretation von Art. 17 Abs. 2 BauR Goldach (Grenzabstandsprivilegierung für Vorbauten) missachtet hat.
- VGer SG B 2022/161Eine Vorbaute, die länger als ein Drittel der Fassadenlänge ist, verliert die Grenzabstandsprivilegierung nach Art. 17 Abs. 2 BauR und muss den ordentlichen Grenzabstand einhalten. Eine extensive Interpretation der Privilegierung ist unzulässig.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.