Entscheide zu Art. 17 AIG
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- VGer ZH VB.2026.00068Einem EU-Bürger mit Arbeitnehmerstatus kommt kraft des Freizügigkeitsabkommens grundsätzlich ein prozeduraler Aufenthalt während hängiger Bewilligungsverfahren zu; der Entzug der aufschiebenden Wirkung ist nur bei qualifizierten, überwiegenden öffentlichen Interessen zulässig und muss verhältnismässig sein. Wiederholte Vermögensdelikte…
- VGer ZH VB.2024.00521Auf Personen, die gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen einen Aufenthaltsanspruch geltend machen, ist Art. 17 AIG in aller Regel nicht anwendbar, da FZA-Bewilligungen bloss deklaratorischen Charakter haben und die aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels gegen die Bewilligungsverweigerung der betroffenen Person grundsätzlich ein…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.