Entscheide zu Art. 17 Abs. 3 VRV
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- VGer TG TVR-2024-25Der Begriff der halboffenen Bauweise wird abschliessend durch das kantonale Recht definiert und lässt den Zusammenbau benachbarter Bauten zu einer Reihe zu, womit auch Dreifamilienhäuser oder aneinandergebaute Einfamilienhäuser nicht ausgeschlossen sind. VSS-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern Richtlinien, deren Anwendung den…
- BRG ZH BRGE I Nrn. 0047-0048/2016Die Baubewilligung für ein Geschäftshaus in der Wohnzone W5 ist rechtmässig, soweit die Fassadengestaltung eine befriedigende Gesamtwirkung erreicht und die Erschliessung sowie Parkierung den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Auflage zur Öffnung der Fassade zum Ottenweg und zur Wagnergasse im Erdgeschoss ist unverhältnismässig…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.