Entscheide zu Art. 16a Abs. 3 RPG
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- BGer BGE 150 II 48Die konkrete Festlegung einer Speziallandwirtschaftszone nach Art. 16a Abs. 3 RPG muss auf dem Weg der Nutzungsplanung (im Kanton Genf: plan localisé agricole) erfolgen; eine blosse Ausweisung im kantonalen Richtplan genügt nicht.
- BGer 1C_49/2017Ein Detailnutzungsplan, der eine Speziallandwirtschaftszone für nichtlandwirtschaftliche Nutzungen (Markthalle, Ringkuhkampfarena) vorsieht, ist unzulässig, wenn die Voraussetzungen von Art. 16a Abs. 3 RPG nicht erfüllt sind und die Zone nicht als Bauzone qualifiziert werden kann.
- BGer 1C_774/2013Die Schaffung einer Kleinbauzone für Gärtnerei/Gartenbau widerspricht den Zielen der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet nach Art. 15 RPG, wenn sie grundlegende Veränderungen der baulichen Struktur und Nutzung ermöglicht, die über eine massvolle Erweiterung hinausgehen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.