Entscheide zu Art. 16 LFo
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_8/2021Bauwerke ausserhalb der Bauzone in Waldgebieten und in einem IFP-geschützten Landschaftsraum bedürfen einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24 LPT und Art. 16 LFo, die bei überwiegenden öffentlichen Interessen (Schutz der Waldfläche und der Landschaft) zu verweigern ist.
- BGer 1C_337/2020Ein nachträglich nicht genehmigter Balkonausbau, der in die Waldzone hineinragt, kann nicht nach Art. 24c RPG (Situationsgarantie) legalisiert werden, wenn er in Verletzung einer bestehenden Baubewilligung erstellt wurde und keine technische Notwendigkeit für die Standortwahl besteht. Die Schutzinteressen der Waldzone und der…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.