Bestimmung · 6 Entscheide

Art. 16 BauR

6 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
6
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
17 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 16 BauR

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer SG B 2023/17612.06.2024 · AbgewiesenDie Gültigkeit einer Baubewilligung nach Inkrafttreten des PBG richtet sich nach Art. 148 PBG, und Vorbauten nach Art. 16 BauR sind auch als mehrgeschossige, wärmegedämmte Bauteile abstandsprivilegiert, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
  2. VGer SG B 2023/19411.03.2024 · AbgewiesenDie nachträgliche Verlängerung eines Vordaches ist als bewilligungspflichtige Hauptbaute zu qualifizieren, die bei Nichteinhaltung der Grenzabstände nicht nachträglich bewilligt werden kann. Eine Ausnahmebewilligung scheitert am Fehlen besonderer Verhältnisse, und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig.
  3. VGer SG B 2021/14707.01.2022 · AbgewiesenDer Anbau einer Liftanlage an ein bestehendes, bereits den grossen Grenzabstand massiv unterschreitendes Gebäude stellt eine wesentliche Verstärkung der Rechtswidrigkeit dar und ist daher nicht durch die Bestandesgarantie (Art. 109 PBG) gedeckt. Eine Ausnahmebewilligung (Art. 108 PBG) scheitert am Fehlen einer Ausnahmesituation.
  4. VGer SG B 2021/706.09.2021 · AbgewiesenBei Weitergeltung eines altrechtlichen Sondernutzungsplans (Überbauungsplan) sind für die Beurteilung von Baugesuchen im Perimeter weiterhin die zum Zeitpunkt des Planerlasses geltenden Regelbauvorschriften (BauG und Baureglement) massgebend, sofern der Plan statisch auf diese verweist.
  5. VGer SZ III 2018 20227.05.2019 · AbgewiesenDie Kernzone lässt gemäss Wortlaut und Systematik des kommunalen Baureglements eine ausschliesslich wohnliche Nutzung zu; ein reines Mehrfamilienhaus ist zonenkonform. Weder Schattenlage noch Hochwasserrestgefährdung begründen ein Bauverbot.
  6. VGer SG B 2015/96, B 2015/9726.10.2016 · Teilweise gutgeheissenDie Aufteilung eines Bauvorhabens in mehrere Gesuche ist zulässig, wenn die Vorhaben sachlich und konstruktiv teilbar sind und kein enger Sachzusammenhang besteht. Ein Grenzbaurecht nach kommunalem Baureglement kann die Einhaltung von Gebäudeabständen entbehrlich machen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.