Bestimmung · 3 Entscheide

Art. 16 BauG

3 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
3
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
33 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 16 BauG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer BE 100 2025 6706.01.2026 · AbgewiesenIm Baubewilligungsverfahren sind privatrechtliche Einwände (Dienstbarkeiten, zivilrechtliche Vereinbarungen) grundsätzlich nicht zu prüfen; massgebend ist allein die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem öffentlichen Bau- und Planungsrecht. Eine privatrechtliche Dienstbarkeit steht einem Bauvorhaben nur dann entgegen, wenn durch sie…
  2. BGer 1C_670/202303.11.2025 · AbgewiesenDie Interessenabwägung nach Art. 53 Abs. 1 BauG/OW rechtfertigt eine Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung der Vollgeschosszahl, wenn eine offensichtliche Härte für den Eigentümer vorliegt und öffentliche Interessen nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
  3. VGer BE 100 2023 9818.09.2025 · Teilweise gutgeheissenBei bestehenden Erschliessungsstrassen gilt die Verkehrssicherheit vermutungsweise als gewährleistet, wenn die Normen für neue Anlagen nicht massiv unterschritten werden; fehlende Fahrradabstellplätze stellen einen durch Nebenbestimmung heilbaren, untergeordneten Projektmangel dar und rechtfertigen keinen Bauabschlag.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.