Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 16 ArG

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Entscheide zu Art. 16 ArG

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  1. VRK SG III/1-2019/104.10.2018 · GutgeheissenVorübergehende Nachtarbeit gemäss Art. 17 Abs. 3 ArG ist zu bewilligen, wenn eine aussergewöhnliche, zeitlich befristete Situation vorliegt und die Dringlichkeit auch vom Auftraggeber verursacht sein kann; eine frühere Ablehnung dauernder Nachtarbeit durch das SECO schliesst eine vorübergehende Bewilligung nicht aus.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.