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Art. 16 Abs. 6 NAPR

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Entscheide zu Art. 16 Abs. 6 NAPR

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  1. BGer 1C_251/202402.09.2024 · AbgewiesenDie kantonale Instanz darf bei der Prüfung einer kommunalen Baubewilligung die Auslegung einer unbestimmten Norm der NAPR (hier: Abstandsregelung für unterirdische Bauten) nur mit Zurückhaltung kontrollieren, sofern die Gemeindeautonomie betroffen ist. Eine Abweichung von der Regel ist nur bei besonderen Umständen zulässig.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.