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Art. 16 Abs. 3 und 4 EleG

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Entscheide zu Art. 16 Abs. 3 und 4 EleG

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  1. BGer 1C_560/201014.07.2011 · Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen Landschaftsschutz (Drumlinlandschaft) und Energieversorgung muss alle ernsthaft in Betracht fallenden Varianten, inkl. Teilverkabelung, umfassend prüfen. Eine pauschale Ablehnung der Verkabelung aufgrund veralteter Annahmen zu Störanfälligkeit und unvollständiger Kostenberechnung genügt nicht.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.