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Art. 16 Abs. 2 KRVO/GR

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Entscheide zu Art. 16 Abs. 2 KRVO/GR

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  1. BGer 1C_362/202123.02.2023 · AbgewiesenDie Einleitung einer Quartierplanrevision und die Ausdehnung des Beizugsgebiets sind zulässig, wenn sich die Planungsgrundlagen erheblich geändert haben und die betroffenen Grundstücke einen Vorteil aus der Planung ziehen können.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.