Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 16 Abs. 2 GNG

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Entscheide zu Art. 16 Abs. 2 GNG

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  1. VGer SG B 2020/8429.04.2021 · Teilweise gutgeheissenDas Verwaltungsgericht stellt fest, dass die Vorinstanz den Anspruch auf rechtliches Gehör durch eine zu kurz bemessene Notfrist verletzt hat, heilt diesen Mangel aber nachträglich. Mangels formeller Beschwer (keine Einsprache gegen das Baugesuch) und fehlender Legitimation wird auf die Beschwerde im Übrigen nicht eingetreten.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.