Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 16 Abs. 2 BauG

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Entscheide zu Art. 16 Abs. 2 BauG

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  1. VGer BE 100 2021 25014.07.2022 · Teilweise gutgeheissenBei einer Umnutzung innerhalb der Bauzone richtet sich der Parkplatzbedarf nach kantonalem Recht (Art. 16–18 BauG, Art. 49 ff. BauV) und nicht nach den zonenrechtlichen Gleichstellungsregeln des Gemeindebaureglementes; fehlt im Baugesuch jede Grundlage für die Parkplatzberechnung, ist die Sache zur Klärung an die Vorinstanz…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.