Bestimmung · 3 Entscheide

Art. 159 Abs. 1 lit. c PBG

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Entscheide zu Art. 159 Abs. 1 lit. c PBG

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  1. VGer SG B 2025/3815.01.2026 · AbgewiesenEine Stützmauer, die nie formell bewilligt wurde, kann nicht im Rahmen der Bestandes- und Erweiterungsgarantie (Art. 109 PBG) angepasst werden. Änderungen an einer nicht bewilligten Stützmauer unterliegen der Baubewilligungspflicht, und eine Teilbewilligung ist bei räumlich zusammenhängenden Vorhaben unzulässig.
  2. VGer SG B 2024/5329.05.2024 · Besonderer AusgangDie Vorinstanzen hätten vor Anordnung des Rückbaus prüfen müssen, ob die formell rechtswidrigen baulichen Massnahmen nachträglich bewilligt werden können. Ein Rückbau ohne nachträgliches Baubewilligungsverfahren stellt einen unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsgarantie dar.
  3. VGer SG B 2016/22405.12.2018 · AbgewiesenEin nachträgliches Baugesuch ist nach dem Dispositionsprinzip auf den beantragten Gegenstand zu beschränken; die Baubewilligungsbehörde darf nicht über eine Nutzung entscheiden, die nicht beantragt wurde. Ein ordentliches Baubewilligungsverfahren ist durchzuführen, wenn die Rechtslage nicht klar ist oder Nachbarn betroffen sind.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.