Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 151 PBG

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Entscheide zu Art. 151 PBG

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  1. VGer SG B 2023/17612.06.2024 · AbgewiesenDie Gültigkeit einer Baubewilligung nach Inkrafttreten des PBG richtet sich nach Art. 148 PBG, und Vorbauten nach Art. 16 BauR sind auch als mehrgeschossige, wärmegedämmte Bauteile abstandsprivilegiert, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.