Bestimmung · 1 Entscheide

Art. 15 OPN

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Entscheide zu Art. 15 OPN

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  1. BGer 1C_98/201807.03.2019 · AbgewiesenDie Planungsbehörde darf eine Zone zum Schutz der Natur auch dann festlegen, wenn der aktuelle Zustand des Gebiets degradiert ist, sofern das Potenzial für die Wiederherstellung natürlicher Werte besteht. Die Interessenabwägung muss dabei alle relevanten öffentlichen und privaten Interessen berücksichtigen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.