Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 15 NAPR

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Entscheide
2
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Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 15 NAPR

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  1. VGer TI 52.2022.16813.04.2022 · GutgeheissenStützt sich der Sockel einer Garage auf eine künstliche Aufschüttung von weniger als 3 m Breite, so ist diese nach Art. 41 LE zur Gebäudehöhe hinzuzurechnen; überschreitet das Bauwerk damit die Maximalhöhe für Nebengebäude, gilt es als Hauptgebäude und muss den entsprechenden Grenzabstand einhalten.
  2. VGer TI 52.2020.11122.01.2020 · GutgeheissenDie nachträgliche Bewilligung des Abbruchs und Wiederaufbaus einer gesamten Gebäudeseite, die die maximal zulässige Gebäudehöhe (Art. 51 NAPR) nicht einhält, ist unzulässig; die Bestandesgarantie schützt nicht vor geltenden Höchstmassen und erlaubt keine vollständige Neuerrichtung normenwidriger Bauteile.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.