Entscheide zu Art. 15 lit. a RPG
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- BGer 1C_252/2012Die Umzonung einer kleinen, abseits des Siedlungsgebiets liegenden Fläche in eine Wohn- und Gewerbezone (WG2) ist raumplanungsrechtlich nicht geboten, wenn sie keine geschlossene Siedlungsstruktur aufweist und die Bauzonen bereits überdimensioniert sind. Die Interessenabwägung fällt zugunsten der öffentlichen Ziele der Raumplanung…
- BGer 1C_119/2007Die Neueinzonung von Wohnbauzonen in Paspels genügt nicht den Anforderungen einer gesamthaften Interessenabwägung nach Art. 15 RPG, da die Begründung für die über den Bedarf hinausgehende Reservenbildung unzureichend ist und zentrale Planungsgrundsätze wie das Konzentrationsprinzip sowie die überregionale Abstimmung vernachlässigt wurden.
- BGer BGE 118 IB 341Die Nichteinzonung von Rebland in die Bauzone bewirkt nur ausnahmsweise eine materielle Enteignung, wenn besondere Umstände wie weitgehend überbautes Land, gewässerschutzrechtliche Erschliessbarkeit oder gewichtige Vertrauensschutzgesichtspunkte vorliegen. Im vorliegenden Fall fehlen diese Voraussetzungen.
- BGer BGE 116 IA 339Eine über den Trend hinausgehende Bauzonenerweiterung bedarf besonderer Gründe und einer umfassenden Interessenabwägung, die der lokal, regional oder überregional erwünschten Entwicklung entspricht. Isolierte Kleinbauzonen sind grundsätzlich gesetzwidrig.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.