Entscheide zu Art. 15 GSchG
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- VGer SG B 2024/123Die Vorinstanz bestätigte zu Recht die gewässerschutzrechtlichen Anordnungen des AFU, da der Beschwerdeführer trotz wiederholter Kontrollen und Massnahmen weiterhin belastetes Abwasser in die B.__ einleitete und die Abwasseranlagen nicht ordnungsgemäss unterhielt. Die Kosten für Kontrolle und Sanierung sind nach dem Verursacherprinzip…
- VGer AG WBE.2022.159Im Vollstreckungsverfahren prüft das Verwaltungsgericht einzig, ob eine rechtsgültige Sachverfügung vorliegt und der Vollstreckungsentscheid deren Grenzen einhält; inhaltliche Rügen gegen die Sachverfügung sind nicht mehr zulässig. Die Korrektur falscher Parzellennummern in einer Vollstreckungsverfügung ist eine zulässige Berichtigung…
- BRG ZH BRGE III Nr. 0007/2022Sanierungsmassnahmen für einen Laufhof in der Landwirtschaftszone sind gemäss Art. 15 GSchG erforderlich, wenn tierische Abgänge nicht umweltverträglich abgeleitet werden. Der Pächter als Inhaber der Anlage ist zur Vornahme der Massnahmen verpflichtet.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.