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Art. 15 Baureglement Arbon

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Entscheide zu Art. 15 Baureglement Arbon

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  1. BGer 1C_325/202125.10.2021 · AbgewiesenNachträgliche Baubewilligungen für Beschattungsanlagen in einer Erholungs- und Grünzone sind mangels Zonenkonformität zu verweigern, wenn die Anlagen als markant und dominant in Erscheinung treten und das Ortsbild beeinträchtigen. Eine Interessenabwägung kann den Rückbau rechtfertigen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.