Entscheide zu Art. 15 BauG (BE)
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- VGer BE 100 2020 269Bei Baubewilligungen innerhalb der Bauzone beurteilt das Verwaltungsgericht hydrogeologische Fachfragen der kantonalen Fachbehörde (AWA) mit Zurückhaltung; Nebenbauten im Sinn des bernischen Baureglements sind vom Erfordernis des Gebäudeabstands zu Hauptbauten befreit, sofern das kommunale Recht keine klare, abweichende Regelung enthält.
- VGer BE 100 2019 122Ein Widerruf einer Baubewilligung nach Art. 43 BauG setzt voraus, dass die Bewilligung im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften erteilt wurde oder ihre Ausübung die öffentliche Ordnung erheblich verletzt; eine bloss künftig mögliche Überschreitung der Ausnützungsziffer auf neu abparzellierten Nachbargrundstücken…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.