Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 15 Abs. 4 BZR Stadt Luzern

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Entscheide zu Art. 15 Abs. 4 BZR Stadt Luzern

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  1. KGer LU 7H 18 28813.03.2020 · AbgewiesenBei umfassenden Umbau- und Sanierungsarbeiten in der Ortsbildschutzzone A kann die Baubewilligungsbehörde gestützt auf Art. 15 Abs. 4 BZR die Entfernung einer störenden, nie behördlich bewilligten Holzterrasse als Auflage zur Baubewilligung anordnen, sofern ein funktioneller Zusammenhang zwischen der geplanten Terrassensanierung und den…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.