Entscheide zu Art. 148 PBG
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- VGer SG B 2023/176Die Gültigkeit einer Baubewilligung nach Inkrafttreten des PBG richtet sich nach Art. 148 PBG, und Vorbauten nach Art. 16 BauR sind auch als mehrgeschossige, wärmegedämmte Bauteile abstandsprivilegiert, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
- VGer SG B 2021/59, B 2021/66Die Baubewilligungsbehörde muss im öffentlich-rechtlichen Baubewilligungsverfahren nicht die zivilrechtliche Bauberechtigung des Gesuchstellers prüfen. Die unterschriftliche Zustimmung des Grundeigentümers zum Baugesuch ist eine blosse Ordnungsvorschrift, deren Fehlen nicht zur Ungültigkeit des Gesuchs führt, sofern die Zustimmung sonst…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.