Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 143 OR

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
100 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 143 OR

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VRK SG I/2-2025/2426.02.2026 · GutgeheissenEine kommunale Reglementsnorm, die den Liegenschaftseigentümer für ausstehende Strom- und Wassergebühren des Mieters oder Pächters haftbar macht, verstösst gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 8 BV) sowie gegen die derogatorische Kraft des Bundesrechts (Art. 122 BV), da das Obligationenrecht das Miet- und Pachtrecht abschliessend regelt…
  2. VRK SG I/2-2025/6126.02.2026 · GutgeheissenEine kommunale Reglementsnorm, die den Liegenschaftseigentümer für ausstehende Stromgebühren des Mieters haftbar macht, verstösst gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 8 BV) sowie gegen die derogatorische Kraft des Bundesrechts (Art. 122 BV), da das Obligationenrecht das Mietrecht abschliessend regelt und keine Solidarhaftung des…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.