Entscheide zu Art. 143 OR
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- VRK SG I/2-2025/24Eine kommunale Reglementsnorm, die den Liegenschaftseigentümer für ausstehende Strom- und Wassergebühren des Mieters oder Pächters haftbar macht, verstösst gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 8 BV) sowie gegen die derogatorische Kraft des Bundesrechts (Art. 122 BV), da das Obligationenrecht das Miet- und Pachtrecht abschliessend regelt…
- VRK SG I/2-2025/61Eine kommunale Reglementsnorm, die den Liegenschaftseigentümer für ausstehende Stromgebühren des Mieters haftbar macht, verstösst gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 8 BV) sowie gegen die derogatorische Kraft des Bundesrechts (Art. 122 BV), da das Obligationenrecht das Mietrecht abschliessend regelt und keine Solidarhaftung des…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.