Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 142b BauG

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Entscheide zu Art. 142b BauG

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  1. VGer BE 100 2023 11904.03.2025 · AbgewiesenEin vom Gemeinderat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums beschlossenes Mehrwertabgabereglement stellt eine hinreichende formell-gesetzliche Grundlage dar; die Mehrwertberechnung bei Umzonung richtet sich nach der Differenz zwischen dem Verkehrswert unmittelbar vor und nach der Planänderung.
  2. VGer BE 100 2023 21607.02.2025 · RückweisungDie Residualwertmethode ist eine anerkannte Methode zur Bemessung des Planungsmehrwerts nach Art. 5 RPG und Art. 142b BauG; ein schematisches Vorgehen ist zulässig, sofern substanziierte Einwände gegen generelle Annahmen oder einzelfallbezogene Umstände, die auf überhöhte Werte hinweisen, materiell geprüft werden. Unterlässt die…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.