Bestimmung · 4 Entscheide

Art. 142 BauG

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Entscheide zu Art. 142 BauG

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  1. VGer BE 100 2023 11904.03.2025 · AbgewiesenEin vom Gemeinderat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums beschlossenes Mehrwertabgabereglement stellt eine hinreichende formell-gesetzliche Grundlage dar; die Mehrwertberechnung bei Umzonung richtet sich nach der Differenz zwischen dem Verkehrswert unmittelbar vor und nach der Planänderung.
  2. VGer BE 100 2023 21607.02.2025 · RückweisungDie Residualwertmethode ist eine anerkannte Methode zur Bemessung des Planungsmehrwerts nach Art. 5 RPG und Art. 142b BauG; ein schematisches Vorgehen ist zulässig, sofern substanziierte Einwände gegen generelle Annahmen oder einzelfallbezogene Umstände, die auf überhöhte Werte hinweisen, materiell geprüft werden. Unterlässt die…
  3. VGer BE 100 2022 34821.10.2024 · AbgewiesenBei der Berechnung des planungsbedingten Mehrwerts nach Art. 142b Abs. 1 BauG (Kanton Bern) sind die ermittelten Landwerte nicht wegen des Restwerts bestehender Gebäude zu diskontieren, weil das System der Mehrwertabgabe eine Fälligkeitsregelung vorsieht, die den Zeitpunkt der Abgabezahlung mit dem Zeitpunkt der Realisierung des…
  4. VGer BE 100 2020 20706.01.2022 · AbgewiesenDie Klausel in einem öffentlich-rechtlichen Planungsausgleichsvertrag, wonach der Planungsvorteil neu zu beurteilen ist, wenn die Nutzungsmöglichkeiten wesentlich eingeschränkt werden (clausula rebus sic stantibus), bezieht sich nur auf Veränderungen nach Vertragsschluss. Eine nachträgliche Berufung auf Grundlagenirrtum ist treuwidrig,…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.