Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 141 Abs. 4 StG (SG)

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Entscheide zu Art. 141 Abs. 4 StG (SG)

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  1. VGer SG B 2024/13613.11.2024 · Teilweise gutgeheissenBei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer nach Art. 139 Abs. 3 StG (SG) ist der amtliche Ertragswert vor genau 20 Jahren massgebend; ein Abstellen auf eine jüngere Schätzung ist unzulässig. Für Bauten ausserhalb der Bauzone, die nach Art. 24c RPG in ihrem Bestand geschützt sind, sind die anteiligen Erwerbspreise als Anlagekosten zu…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.