Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 14 EMRK

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Entscheide zu Art. 14 EMRK

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  1. VGer ZH VB.2021.0059411.01.2024 · Teilweise gutgeheissenDer Widerruf einer Veranstaltungsbewilligung, der massgeblich auf die geografische bzw. nationale Herkunft des erwarteten Publikums gestützt wird, stellt eine direkte Diskriminierung im Sinne von Art. 14 EMRK dar. Eine solche Diskriminierung ist nur zulässig, wenn sie durch objektive und vernünftige Gründe gerechtfertigt ist, was…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.