Bestimmung · 6 Entscheide

Art. 14 Abs. 2 LAT

6 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
6
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
17 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 14 Abs. 2 LAT

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  1. BGer 1C_458/202501.06.2026 · AbgewiesenOrdnungsgemässe Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei illegalen Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone ist auch nach langjähriger Duldung zwingend, sofern keine 30-jährige Verjährung nach Art. 25 Abs. 5 LAT vorliegt und keine aussergewöhnlichen Umstände eine Abweichung rechtfertigen.
  2. BGer 1C_214/202407.05.2025 · AbgewiesenDie Umnutzung von Verwaltungsräumen in ein zusätzliches Wohnungsobjekt in einem Gebäude ausserhalb der Bauzone ohne Bewilligung verstösst gegen das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet. Eine Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, selbst wenn die baulichen Änderungen vor allem innen liegen.
  3. BGer 1C_533/202119.01.2023 · AbgewiesenEine ohne gültige Bewilligung ausserhalb der Bauzone errichtete Baute ist auch bei langjähriger Duldung und hohen Rückbaukosten zu beseitigen, wenn der Bauherr nicht in gutem Glauben handeln konnte und keine Aussicht auf nachträgliche Legalisierung besteht.
  4. BGer 1C_149/202228.10.2022 · AbgewiesenEin ohne Bewilligung ausgeführter Erdauf- und -abtrag in der Landwirtschaftszone ist unzulässig, wenn er nicht für die landwirtschaftliche Nutzung notwendig ist und die Bodenfruchtbarkeit langfristig beeinträchtigt. Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands ist verhältnismässig, wenn sie dem öffentlichen Interesse an der…
  5. BGer 1C_462/202125.04.2022 · AbgewiesenEin ausserhalb der Bauzone erstellter, illegaler Lagerplatz und die damit verbundenen Anlagen müssen auch nach Jahrzehnten der Nutzung wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden, da das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet verfassungsrechtlich verankert ist und über private Interessen Vorrang hat.
  6. BGer 1C_276/201602.06.2017 · GutgeheissenDie Nichtanordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei einem rechtswidrig erstellten Wohngebäude in der Landwirtschaftszone verletzt das Bundesrecht, insbesondere das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet (Art. 14 Abs. 2 und 22 Abs. 2 lit. a LAT).

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.