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Art. 14 Abs. 1 lit. b LSV

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Entscheide zu Art. 14 Abs. 1 lit. b LSV

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  1. BGer BGE 117 IB 2004.02.1991 · AbgewiesenÜberwiegende Interessen der Gesamtverteidigung rechtfertigen Sanierungserleichterungen für Schiessanlagen nur soweit, als sie für bundesunterstützte Schiessanlässe notwendig sind. Die Interessenabwägung muss im Rahmen einer gesamthaften Beurteilung im Baubewilligungsverfahren erfolgen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.