Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 14 Abs. 1 GBR Köniz

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Entscheide zu Art. 14 Abs. 1 GBR Köniz

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  1. VGer BE 100 2016 24208.06.2017 · AbgewiesenÄsthetikvorschriften haben selbständige Bedeutung und sind grundsätzlich gleichrangig wie die übrigen Bauvorschriften; bei ästhetischen Mängeln, die nicht durch Bedingungen oder Auflagen behebbar sind, ist der Bauabschlag zu erteilen, unabhängig von einer allgemeinen Interessenabwägung. Eine Interessenabwägung ist allenfalls im Rahmen…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.