Entscheide zu Art. 14 Abs. 1 BewG
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- VGer SG B 2018/204Der Widerruf einer Bewilligung zum Grundstückserwerb durch Personen im Ausland nach Art. 25 Abs. 1 BewG ist zulässig, wenn die Auflagen trotz Mahnung und Fristsetzung nicht erfüllt werden, selbst wenn bereits Bauarbeiten begonnen wurden.
- BRG ZH BRGE I Nr. 0050/2016Die Pflicht zur Überprüfung der Einhaltung einer Auflage zum Bewilligungsgesetz (BewG) liegt kraft Art. 11 Abs. 5 BewV ausschliesslich bei der Bewilligungsbehörde; eine Delegation dieser Kontrollaufgabe an den Gemeinderat ist mangels gesetzlicher Grundlage unzulässig.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.