Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 14 Abs. 1 BewG

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Entscheide zu Art. 14 Abs. 1 BewG

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  1. VGer SG B 2018/20410.05.2019 · AbgewiesenDer Widerruf einer Bewilligung zum Grundstückserwerb durch Personen im Ausland nach Art. 25 Abs. 1 BewG ist zulässig, wenn die Auflagen trotz Mahnung und Fristsetzung nicht erfüllt werden, selbst wenn bereits Bauarbeiten begonnen wurden.
  2. BRG ZH BRGE I Nr. 0050/201611.03.2016 · GutgeheissenDie Pflicht zur Überprüfung der Einhaltung einer Auflage zum Bewilligungsgesetz (BewG) liegt kraft Art. 11 Abs. 5 BewV ausschliesslich bei der Bewilligungsbehörde; eine Delegation dieser Kontrollaufgabe an den Gemeinderat ist mangels gesetzlicher Grundlage unzulässig.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.